Beim Thema Spielzeugkauf beschäftigen sich viele Eltern von Babys, Kleinkindern und Kindern natürlich auch mit dem Aspekt der Sicherheit. Diese betrifft nicht nur den gefahrlosen Umgang mit dem Gerät, sondern zudem die Verarbeitung und die Inhaltsstoffe an sich.
Die wichtigsten Anforderungen an erhältliches Spielzeug regelt die Europäische Norm DIN EN 71. Doch was beinhaltet diese genau und was sollte man über sicheres Spielzeug, in diesem Falle Lauflernwagen, wissen?
Diesen Fragen geht der Artikel nach.
Definition der Norm & der Anlass für das Thema Spielzeugsicherheit
Die „Europäische Norm für Spielzeugsicherheit“ (EN 71 – Teil 3) ist nach europäischer Rechtsordnung eine DIN-entsprechende Regelung, in der die Anforderungen an Spielzeug und Holzspielzeug gestellt werden, die im europäischen Markt angeboten werden. Seit November 2002 liegt die Neufassung der Norm EN 71-3 vor. Diese europäische Norm wurde als DIN EN 71-3 in das Deutsche Normenwerk übernommen.
(Quelle)
Eine solche Norm ist deshalb nötig, weil Kinder oft unbedarft am Spielzeug lecken und mitunter auch nagen. Sie können die Folgen ihres Verhaltens noch nicht abschätzen und lernen erst allmählich, zwischen richtig und falsch zu differenzieren.
Problematisch wird dieses typisch frühkindliche Verhalten dann, wenn Inhaltsstoffe, die bei der Herstellung des Spielzeuges genutzt worden sind, in den Körper des Kindes (z.B. in den Magen) gelangen und zu Belastungen des Organismus führen.
Im Rahmen der Richtlinie EN 71-3 werden diesbezüglich Grenzwerte bestimmter Giftstoffe aufgeführt, zu nennen sind:
- Arsen
- Antimon
- Barium
- Cadmium
- Chrom
- Blei
- Quecksilber
- Selen
Wie werden die Grenzwerte geprüft?
Das verwendete Prüfverfahren simuliert mit künstlichem Magensaft die Löslichkeit bestimmter Substanzen und Elemente des Testobjektes, der Prozess nennt sich Prüfung zur Migration.
Im Verfahren werden etwa aus Farben und Lacken die löslichen Stoffe in einer Menge extrahiert, welche dem Anteil im Verdauungstrakt nach dem Verschlucken beim Spielen möglichst nahe kommt.
Anschließend wird die Konzentration der gelösten Stoffe genau bestimmt und die Konzentration in 1 Kilogramm Spielzeug ermittelt. Anhand von definierten Grenzwerten lässt sich dieser Wert dann als unbedenklich oder kritisch einordnen. Somit ist schnell ersichtlich, ob die Norm erfüllt wird.
Was beinhaltet die Europäische Norm für Spielzeugsicherheit eigentlich genau?
Die Bestimmung der Giftstoffe ist nicht der einzige Prüfpunkt der Norm. Folgende Anforderungen und Themenbereiche werden im Rahmen der DIN EN 71 – 3 behandelt:
- Grundlegender Anspruch: Ein Spielzeug darf beim Gebrauch, beim Verschlucken, beim Einatmen oder bei der Berührung mit der Haut durch seine Inhaltsstoffe keine gesundheitlichen Schäden hervorrufen
- Das Spielzeug muss die erforderliche Stärke und Festigkeit besitzen, um den Belastungen beim Spielen standzuhalten.
- Minimierung der Verletzungsgefahr: Vermeidung von risikoreichen Befestigungen und Eigenschaften eines Spielzeugs (Kanten, Kabel etc.)
- Auf keinen Fall darf vom Spielzeug oder seiner Verpackung eine Erstickungsgefahr ausgehen – besondere Anforderungen gelten dabei für die Zielgruppe unter drei Jahren: Die Produkte (und ihre eventuell abnehmbaren Einzelteile) müssen so groß sein, dass sie nicht in den Mund genommen und damit verschluckt werden können
- Obergrenze für elektrisches Spielzeug: 24 Volt
- Schwere Entflammbarkeit im Allgemeinen, das Produkt darf bei direkter Einwirkung einer Flamme kein Feuer fangen
- Die Beschaffenheit des Spielzeugs muss Krankheits- und Ansteckungsgefahren vermeiden
Tipp: Hier finden sich weiterführende Hinweise zum Thema Lauflernwagen: Qualität und Sicherheit.
Spielzeug und Sicherheit
Als Spielzeug gelten übrigens Produkte, die dazu gestaltet oder offensichtlich bestimmt sind, von Kindern im Alter bis zu 14 Jahren verwendet zu werden.
In Hinblick auf Lauflernwagen lässt sich die Norm DIN EN 71 somit als hilfreiches Instrument nutzen, um die Qualität des Angebots neben wichtigen Aspekten wie Kippsicherheit, Design oder Spielwert bzw. Motivation einschätzen zu können.
Besonders der Altershinweis ist wegen den oben genannten besonderen Anforderungen für unter Dreijährige zu beachten.
Auch der Preis spielt eine Rolle: Nicht alle Billigangebote sind schädlich, aber als Grundtendenz zeigt sich, dass Überschreitungen der Grenzwerte eher bei sehr günstigen Produkten auftreten.
Bei Kunststoffspielzeug hilft der Hinweis „PVC-frei“ oder „Phthalat-frei“ weiter. Ein relevanter Punkt, denn PVC enthält größere Mengen von gesundheitsschädlichen Weichmachern. Alternativen erkennen Sie an den Großbuchstaben PP (Polypropylen) oder PE (Polyethylen) sowie an den Zahlen 1, 2 bzw. 4 bis 6 in einem Dreieck.
Als ideal gilt unlackiertes, gewachstes Holz, wobei dies natürlich nicht bei allen Produkten umsetzbar ist.
Beim Thema Lack ist aktuell festzustellen, dass die Hersteller verstärkt auf Schadstofffreiheit und Unbedenklichkeit achten. Darauf wird unter anderem im Rahmen der Lauflernwagen Testberichte dieser Site eingegangen.
Fazit: Normen als Qualitätsanspruch und Entscheidungshilfe verstehen
Die Europäische Norm für Spielzeugsicherheit (DIN EN 71 – 3) wahrt und fordert Qualitätsstandards für Kinderspielzeug auf mehreren Ebenen. Sie hat die Sicherheit der Kinder im Blick und versucht die Risiken beim Spielen durch klare Bestimmungen zu reduzieren. Es ist für Eltern folglich hilfreich darauf zu achten, ob die Hersteller diese Norm erfüllen. Viele (leider nicht alle) Anbieter listen das Erfüllen der Norm bei der Beschreibung ihrer Produkte auf oder antworten gerne auf Anfragen.